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Freiwillige Förderung im Sozialbereich
Förderperiode 01.01.2023 bis 31.12.2027
Die StädteRegion Aachen fördert die Teilhabechancen und Verbesserung der sozialen Lebenslagen von Menschen in den Sozialräumen der Region im Rahmen der freiwilligen Mittel für die Wohlfahrtsverbände und die ihnen angehörenden Mitgliedsorganisationen. Um die Mittel bedarfsgerecht und zielgerichtet einzusetzen, ist die Förderung an die städteregionale Sozialplanung und ihre Berichterstattung gekoppelt.
Angaben zu Zuwendungsvoraussetzungen sowie zum Antrags- und Bewilligungsverfahren sind in der Richtlinie der StädteRegion Aachen zur freiwilligen Förderung enthalten. Diese sowie die notwendigen Antragsunterlagen und können unter den Links auf dieser Seite herunterladen werden.
Die detaillierte Übersicht der thematischen Gestaltungsbedarfe und zugeordneten Sozialräume auf Basis der aktuellen Berichterstattung aus 2022 kann ebenfalls unter den Links auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Bei Rückfragen zur Förderung melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne!
Ansprechpartner/-innen
Frau Antje Rüter
Tel: +49 241 5198-2470
antje.rueter@staedteregion-aachen.de
Frau Astrid Taube
Tel: +49 241 5198-5803
astrid.taube@staedteregion-aachen.de
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Richtlinie und Grundlagen
- Richtlinie freiwillige Förderung im Sozialbereich (PDF)
- Gestaltungsbedarfe auf Basis Sozialbericht (PDF)
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Formulare
- Antrag freiwillige Förderung (PDF)
- Kommunale Stellungnahme zum Antrag auf freiw. Förderung (PDF)
- Finanzierungsplan zum Antrag auf freiw. Förderung (PDF)
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Links
- SOZ-Vorlage 24.03.2022